Angebotsanfrage für die Taping-Lösung von Etops MiFID Recorder GmbH
Gemäß der aktualisierten FinVermV sind ab 1. August 2020 auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Vermittlungsgespräche sowie der weiteren elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Sowohl die Beachtung der Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID-II bzw. WpHG, als auch das Taping im Rahmen der FinVermV sind Bestandteile der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer des jeweiligen Unternehmens. Während die MiFID-II- bzw. WpHG-Aufzeichnungspflicht eine Speicherdauer von 5 Jahren vorsieht, müssen die im Rahmen des FinVermV-Tapings erstellten Aufzeichnungen sogar 10 Jahre aufbewahrt werden.
Eine MiFID-II- und FinVermV-konforme Telefonaufzeichnung muss unter Anderem den folgenden Vorgaben entsprechen:
- Aufzeichnung der Gespräche „on demand“ oder „automatisch“
- Sicherung für 5 Jahre gemäß MiFID II (mindestens 10 Jahre gemäß FinVermV)
- Revisionssichere Datenspeicherung
- Schutz der Aufzeichnungen vor Manipulation
- Nachvollziehbarkeit nachträglicher Änderungen auch bei getroffenen Sicherheitsmaßnahmen
- Einfaches Wiederfinden und mühelose Zuordnung von Aufzeichnungen aus den Geschäftsräumen des Vermittlers
- Kurzfristige Bereitstellung der Aufzeichnungen für Kunden und Behörden auf Anfrage
Angeschlossene Vertriebspartner unseres Hauses erhalten einen exklusiven Vorteilspreis.
Hierzu bietet Etops MiFID Recorder eine einfache, kostengünstige und zertifizierte Taping-Lösung gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID-II und FinVermV an.
Gerne können Sie sich die Unternehmenspräsentation der Etops MiFID Recorder GmbH anschauen, sowie die Tonspur der Onlinepräsentation vom Dienstag, den 07.04.2020 anhören (beides finden Sie unter dem folgenden Formular).
Zu dem Unternehmen:
Die Etops MiFID Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID-II-Vorschrift und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt.
Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen.




