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BIT Treuhand AG

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Auftrag zur Angebotsanfrage / Prüfung nach §24 FinVermV

Icon §24 FinVermVFür alle Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO besteht die Pflicht zur Abgabe von Prüfberichten nach Finanz­anlagen­vermittlungs­verordnung (FinVermV). Vertriebspartner unseres Hauses können unseren Service zur Erstellung der Prüfberichte einfach und unkompliziert nutzen.

Viele Kollegen sind unsicher, welche Prüfer hierzu geeignet sind und mit welchem Aufwand solche Prüfberichte erstellt werden müssen. Aus diesem Grund haben wir als BIT Treuhand AG für unsere Partner einen neuen Service-Baustein entwickelt. Im Rahmen einer neuen Kooperation mit der Kanzlei Dr. Bischoff & Tann in Hamburg können wir unseren Partnern oder interessierten Kollegen Hilfestellung leisten. Die Prüfungsgesellschaft hat eine Abteilung mit entsprechenden personellen und fachlichen Kapazitäten aufgebaut und möchte langfristig als Prüfungspartner für Finanzanlagenvermittler tätig sein.

Das Prüfungsangebot der Kanzlei Dr. Bischoff & Tann bietet eine sinnvolle und praxisnahe Kombination von effizienten und schnellen Prüfmechanismen und einer kostengünstigen Gebührenstruktur. Für eng und exklusiv an unser Haus angeschlossene Partner haben wir sogar einen erheblichen Vorzugspreis und vereinfachten Prüfprozess vereinbaren können. Die Prüfungskosten für Exklusivpartner betragen unter 200 Euro pro Prüfung und Jahr.

Hierzu können Sie zur Anforderung eines Angebotes das PDF-Dokument ausfüllen oder unser Online-Formular gerne nutzen (beides finden Sie unter diesem Text).

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen.

 
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