Ihr BIT-Ansprechpartner

BIT Treuhand AG

 BIT Treuhand AG

Büro Neuwied
Schillerstrasse 12
56567 Neuwied

 

Telefonnummer 02631 34457-0

Faxnummer 02631 34457-50

E-Mail

BVT Sachkundeschulung: „Energie und Infrastruktur“

Ihr Standort:

Bitte geben Sie Ihre Postleitzahl ein, um die Entfernung Ihres Standortes zu den Veranstaltungen zu sehen.

BVT Sachkundeschulung: "Energie und Infrastruktur"

Dienstag, 19. Mai 2026 09:30 Uhr - 10:30 Uhr
Online

Sehr geehrte Vertriebspartnerin, 
sehr geehrter Vertriebspartner, 

Energie- und Infrastrukturinvestitionen sind ein fester Bestandteil vieler Gespräche rund um Vermögensaufbau und Sachwerte. Gleichzeitig entwickeln sich die Rahmenbedingungen in dieser Assetklasse stetig weiter.
Für die Beratung ist es daher hilfreich, die zugrunde liegenden Zusammenhänge zu kennen und sicher vermitteln zu können.

In der Schulung geben wir Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Mechanismen im Energiemarkt und zeigen, welche Rolle Energie-Infrastrukturinvestitionen dabei spielen. Dabei gehen wir auch auf die praktischen Auswirkungen für die Beratung ein.

Diese Themen erwarten Sie:
•    Einordnung der Anlageklasse Energie und Infrastruktur 
•    Wie entstehen Energieprojekte? - Beispiel Windenergie 
•    PV-Solarenergie als wichtiger Baustein 
•    Veränderungen im Energiesystem (Netzausbau, Lastenmanagement, Energiespeicherung) 
•    Batteriespeicher als neuer Infrastrukturbaustein 
•    Kompetenz der BVT-Unternehmensgruppe. 

Referenten: 
Dr. Dominik Schall (Leiter Geschäftsbereich Energie und Infrastruktur)
Fabian Meloni (Senior Investment Manager) 

Moderation: 
Jens Freudenberg
 
Sie haben zwei Termine zur Auswahl:  19. Mai 2026, um 9.30 Uhr oder alternativ um 17.30 Uhr.

Speichern Sie die volle Ladung Wissen! Melden Sie sich an!

Die Schulung richtet sich an Beraterinnen und Berater, die sich mit dem Thema Energie und Infrastruktur vertraut machen und ihre Kunden fundiert begleiten möchten.

Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Teilnahmebescheinigung aus.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Herzliche Grüße
 
Jens Freudenberg      Martin Krause      Karsten Hönicke      Felix Simmer
 
BVT Beratungs-, Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft
für internationale Vermögensanlagen mbH

Anmeldung

Persönliche Angaben

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtangaben.

Firma
Name *
Vorname *
E-Mail-Adresse *
Telefon *
Telefax
Anschrift *
PLZ *
Ort *
Vertriebspartner

Sind Sie bereits als Vertriebspartner bei der BIT Treuhand AG registriert?

Termin
Terminwunsch *
Bestätigung
Bitte bestätigen Sie Ihre Anmeldung *

Schloss Datenschutzerklärung

Disclaimer:

BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG garantiert nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Daten. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG erbringt keine Beratung und Empfehlung. Daher führt die Gesellschaft keine Plausibilitätsprüfungen der Beteiligungsangebote durch. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten übernimmt BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG keine Haftung, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt worden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.