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Angebotsanfrage für die Taping-Lösung von MiFID-Recorder GmbH

Icon Telefon-AufzeichnungGemäß der aktualisierten FinVermV sind ab 1. August 2020 auch Finanzanlagenvermittler mit einer Zulassung nach § 34 f der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufzeichnung und Archivierung aller per Telefon oder Video geführten Vermittlungsgespräche sowie der weiteren elektronischen Kommunikation verpflichtet.

Sowohl die Beachtung der Aufzeichnungspflicht gemäß MiFID-II bzw. WpHG, als auch das Taping im Rahmen der FinVermV sind Bestandteile der Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer des jeweiligen Unternehmens. Während die MiFID-II- bzw. WpHG-Aufzeichnungspflicht eine Speicherdauer von 5 Jahren vorsieht, müssen die im Rahmen des FinVermV-Tapings erstellten Aufzeichnungen sogar 10 Jahre aufbewahrt werden.

Eine MiFID-II- und FinVermV-konforme Telefonaufzeichnung muss unter Anderem den folgenden Vorgaben entsprechen:

  • Aufzeichnung der Gespräche „on demand“ oder „automatisch“
  • Sicherung für 5 Jahre gemäß MiFID II (mindestens 10 Jahre gemäß FinVermV)
  • Revisionssichere Datenspeicherung
  • Schutz der Aufzeichnungen vor Manipulation
  • Nachvollziehbarkeit nachträglicher Änderungen auch bei getroffenen Sicherheitsmaßnahmen
  • Einfaches Wiederfinden und mühelose Zuordnung von Aufzeichnungen aus den Geschäftsräumen des Vermittlers
  • Kurzfristige Bereitstellung der Aufzeichnungen für Kunden und Behörden auf Anfrage

Angeschlossene Vertriebspartner unseres Hauses erhalten einen exklusiven Vorteilspreis.

Hierzu bietet MiFID-Recorder eine einfache, kostengünstige und zertifizierte Taping-Lösung gemäß der Finanzmarktrichtlinie MiFID-II und FinVermV an.

Gerne können Sie sich die Unternehmenspräsentation der MiFID-Recorder GmbH anschauen, sowie die Tonspur der Onlinepräsentation vom Dienstag, den 07.04.2020 anhören (beides finden Sie unter dem folgenden Formular).

Zu dem Unternehmen:
Die MiFID-Recorder GmbH ist ein führender Anbieter von professionellen und zertifizierten Taping- Lösungen für Banken, Haftungsdächer, Maklerpools, Vermögensverwalter und Finanzvermittler. Neben der aus der MiFID-II-Vorschrift und der Neufassung der FinVermV resultierenden Anforderungen, liegt der Fokus bei der Entwicklung der Produkte auf der einfachen Integrierbarkeit in den Arbeitsalltag bzw. bestehende Geschäftsprozesse. Der MiFID-Recorder zählt zu den am häufigsten verwendeten, unabhängigen Taping-Lösungen am deutschen Markt.

Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen.

 
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