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Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken gemäß TVO

Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten

Hinweis: Die BIT Treuhand AG vermittelt keine Finanzanlagen an Endverbraucher und erbringt auch keine Beratungsdienstleistungen. Nachfolgende Informationen sind an dieser Stelle nur hinterlegt, weil dies für Finanzanlagenvermittler – unabhängig davon, ob sie an Endverbraucher Investitionen vermitteln oder nicht – vorgeschrieben ist.

Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?

  • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
  • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
  • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Information zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)

Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten die von diesen zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ebenso durch unser Unternehmen angeboten, wie Anbieter, die dies tun. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Falls Fragen des Kunden zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken aufkommen, kann er diese im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.

Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO in Verbindung mit Art. 11 der Ergänzung zur TVO vom 01. Januar 2023)

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung:

Die BIT Treuhand AG bietet keine Anlagenberatung an. Dies bedeutet, dass wir weder Anlageprodukte empfehlen noch Nachhaltigkeitspräferenzen berücksichtigen.

Die Produktanbieter sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung zu veröffentlichen, welche Strategie sie in Bezug auf die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen und den Umgang damit verfolgen. Dies bezieht sich insbesondere auf Treibhausgasemissionen, Wasserverbrauch, Biodiversität, Abfall, Soziales und Arbeitnehmerbelange (einschließlich Menschenrechte und Korruption). Sie haben jederzeit die Möglichkeit, diese Erklärungen zu den Nachhaltigkeitsstrategien der Produktanbieter beim jeweiligem Produktanbieter selbst einzusehen.

Eigene Einstufungs- und Auswahlmethoden zu den Informationen der Produktanbieter wenden wir nicht an. Es erfolgt keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter in Hinblick auf ihre Plausibilität.

Disclaimer:

BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG garantiert nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Daten. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG erbringt keine Beratung und Empfehlung. Daher führt die Gesellschaft keine Plausibilitätsprüfungen der Beteiligungsangebote durch. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten übernimmt BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG keine Haftung, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt worden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.