Qualifizierter Vermittlungsprozess für Kapitalanlagen
Ihr BIT Treuhand Team.
Ein möglichst professioneller und für Anleger und Finanzdienstleister möglichst transparenter Vermittlungsprozess wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Im Rahmen der Einführung des § 34f GewO und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) hat der Gesetzgeber für die Vermittlung von geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF) und Vermögensanlagen eine Unterscheidung zwischen einer Finanzanlagenberatung und einer Finanzanlagenvermittlung eingeführt und definiert. Der Gesetzgeber fordert seit 2013 im Rahmen einer Finanzanlagenberatung eine Geeignetheitsprüfung und im Rahmen einer Finanzanlagenvermittlung eine Angemessenheitsprüfung.
Für viele Finanzanlagenvermittler kommt in der Praxis insbesondere eine Finanzanlagenvermittlung mit der vorgeschriebenen Angemessenheitsprüfung in Frage.
Hierbei hat der Finanzanlagenvermittler umfangreiche Verpflichtungen zu erfüllen. Diese Verpflichtungen sind in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung geregelt. Für die tägliche Arbeit spielen insbesondere die §§ 11 – 19 FinVermV eine erhebliche Rolle.
Im Laufe der jahrelangen Zusammenarbeit mit der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Martin Klein hat die BIT Treuhand AG eine Dokumentationsvorlage für die Finanzanlagenvermittlung entwickelt.
Zur Unterstützung der Vermittlungsdokumentation erhalten Sie hier einen Vorschlag für einen Qualifizierten Vermittlungsprozess.
Die Vermittlungsdokumentation verbleibt in der Regel beim Vermittler, sollte aber während der gesamten Laufzeit der Kapitalanlage und der relevanten Verjährungsfrist aufbewahrt werden. Die professionelle und sichere elektronische Aufbewahrung der Dokumentation stellt Ihnen künftig die BIT Treuhand AG als Ihr Partner zur Verfügung. Ganz nach dem Motto „alles aus einer Hand“ - Unterstützung in der Vermittlungsdokumentation, bei der Abwicklung bis hin zum Aftersales Service.
Alles was Sie über den genauen Ablauf wissen müssen erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Sollten darüber hinaus Fragen auftreten, stehen wir Ihnen natürlich gerne unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.
Wir freuen uns, diesen großen Schritt in einen qualifizierten Vermittlungsprozess mit Ihnen gemeinsam gehen zu können und wünschen Ihnen viel Erfolg mit diesem weiteren Serviceangebot unseres Hauses.
Ihre
BIT Treuhand AG