Die BIT Treuhand AG agiert als Dienstleister und Service Partner für Kapital-Anlageberater, Banken und Vermögensverwalter.
Schwerpunkt und Kernkompetenz bestehen in der Anlageklasse:
Geschlossene Fonds / Unternehmerische Beteiligungen
Hier positioniert sich die BIT als Handelshaus und Großhändler sowie als Ansprechpartner vor Ort. Partner der BIT Treuhand AG sind ca. 800 Kontakte verteilt über ganz Deutschland. Diese Partner werden von Kollegen in den jeweiligen Regionen sowie aus Neuwied betreut.
Wir suchen in und um Neuwied und Koblenz ab Januar 2010
Kommunikationsstarke mänl./weibl. Mitarbeiter/in für den Telefon-Support mit folgenden Schwerpunkten
vertriebl. Aufgaben
Unterstützung der Vertriebsleiter in den Regionen
Datenbank-Pflege
Veranstaltungsakquise
Nachtelefonieren von Mailing & Marketingaktionen
- Kein Verkauf oder Beratung!-
Wir bieten:
Umfassende Einarbeitung Teilzeitstelle mit flexiblen und familienfreundlichen Arbeitszeiten
Motiviertes und fröhliches Team
Professionelle Arbeitsbedingungen und positiv gelebte Unternehmenskultur
Voraussetzung:
Hohe Einsatzbereitschaft
Mind. 3 Jahre allg. Berufserfahrung
Spaß, im Team zu arbeiten
Bewerbungen an :
BIT Treuhand AG
Frau Andrea Hirsch
Schillerstraße 12
56567 Neuwied
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Daher führt die Gesellschaft keine Plausibilitätsprüfungen der Beteiligungsangebote durch.
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oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität,
Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet
BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen,
vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für
entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter.
Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch
Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages
überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig
vertrauen darf.