Denkmalschutz
Alte Gebäude in neuem Glanz - Steueroptimierung mit einer Investition in eine DenkmalschutzImmobilie
Denkmalschutzimmobilien stehen hoch im Kurs
Die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie ist eine rentable Form der Kapitalanlage. Durch die guten Lagen in der sich denkmalgeschützte Gebäude in der Regel befinden, werden nachhaltige Wertsteigerungen erzielt. Weiterhin erfüllen sich viele Mieter einen Traum, wenn sie in einem kulturträchtigen Gebäude wohnen und sind bereit dafür höhere Mieten zu bezahlen, so dass der Vermieter auch von einem geringen Vermietungsrisiko profitieren kann. Diese Faktoren alleine machen eine Denkmalschutzimmobilie allerdings noch nicht attraktiv genug, um sie als „reizvoll“ zu bezeichnen.
Dieses Prädikat zu erfüllen hilft das Finanzamt. Denn denkmalgeschützte Bauwerke können für Kapitalanleger, die diese Immobilien vermieten, erhebliche Steuervorteile bedeuten. Nach §7i EstG haben Investoren, die eine denkmalgeschützte Immobilien fremdvermieten, die Möglichkeit die förderungsfähigen Sanierungskosten 12 Jahre lang zu 100% abzusetzen. Diese 100% entstehen durch die folgende Aufteilung: in den ersten 8 Jahren können sie jeweils 9% und in den darauf folgenden Jahren 7% der Sanierungskosten als Werbungskosten absetzen. Doch damit ist die staatliche Begünstigung noch nicht zu Ende. Weiterhin ist es möglich die Anschaffungskosten 40 bzw. 50 Jahre lang abzuschreiben. Es gelten auch hier die linearen Abschreibungsregeln, das heißt, dass Immobilien die bis Baujahr 1924 entstanden sind 40 Jahre lang zu 2,5% abgeschrieben werden können und diejenigen, die ab 1925 erbaut wurden, können 50 Jahre lang mit 2% abgesetzt werden. Aus diesen Zahlen geht hervor, dass es durchaus von Vorteil sein kann eine denkmalgeschützte Immobilie zu erwerben, die geringe Anschaffungskosten aber hohe Modernisierungskosten beinhaltet, da sie die Sanierungskosten 12 Jahre lang zu 100% absetzen können.