Robinia Invest - Robinien Investment Deutschland, Baumkaufvertrag
Zeichenerklärung
Es liegt für diesen Fonds ein Plausibilitätscheck von Feri EuroRating vor. Der Plausibilitätscheck untersucht die Nachvollziehbarkeit und wirtschaftliche Schlüssigkeit von Fondsprospekt (gemäß der Angaben des IdWS4 Gutachtens), Fondskonzept, Asset, Performance/Prognoserechnung und Initiator.
Scope Investment Monitoring. Dieser Fonds wird während der Laufzeit von Scope Analysis GmbH kontinuierlich beobachtet und regelmäßig bewertet. Anleger und Finanzvermittler profitieren durch ein einheitliches, unabhängiges Reporting und das Risikokontrollsystem, das die Überwachung von Portfolien erheblich vereinfacht.
Es liegt für diesen Fonds ein Plausibilitätscheck von Scope Analysis GmbH gemäß IDW PS 951 vor. Der Plausibilitätscheck unterstützt Intermediäre wirksam bei Ihren Produktprüfungsaufgaben.
Es liegt für diesen Fonds eine Erweiterte Produktprüfung gemäß IDW PS 951 vor, für die Scope Analysis GmbH die Haftung übernimmt.
Vermögensanlagen-Informationsblatt oder ähnliche Dokumente liegen vor!
Für dieses Produkt liegt eine Konformitätserklärung zu den Anforderungen des § 31 ff. WpHG bzw. des § 14 FinVermV seitens des Anbieters oder eines Wirtschaftsprüfers vor.
Es liegt für diesen Fonds ein Arbeitspapier zur wirtschaftlichen Plausibilitätscheck des DIK Deutschen Instituts für Kapitalanlagen vor.
Für diesen Fonds wird durch das DIK Deutsches Institut für Kapitalanlagen ein regelmäßiger Monitoringbericht über den Verlauf des Projektes erstellt.
Wichtiger Hinweis
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Die Kapitalanlage setzt lediglich eine sehr geringe Risikobereitschaft des Anlegers voraus. Es wird bei negativer Entwicklung kein Ausfall des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Geschlossener Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Die Kapitalanlage erfordert eine mäßige Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von bis zu 5% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Geschlossener Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Die Kapitalanlage erfordert eine gesteigerte Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von bis zu 10% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Geschlossener Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Die Kapitalanlage erfordert eine hohe Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von nicht mehr als 50% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Geschlossener Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Die Kapitalanlage erfordert eine sehr hohe Risikobereitschaft des Anlegers. Es wird ein Kapitalausfall bei negativer Entwicklung von mehr als 50% des investierten Kapitals antizipiert. Die Hinweise zu Risiken Geschlossener Fonds sind zu beachten, insbesondere das generelle Totalverlustrisiko.
Für alle Risikoeinstufungen gilt, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds mitunternehmerische Beteiligungen sind. Mitunternehmer ist, wer als Gesellschafter oder Treugeber einer Personengesellschaft (hier der Kommanditgesellschaft) Mit-Unternehmerrisiko (so z.B. im Sinne der nachgenannten generellen Risiken) trägt und Mit-Unternehmerinititative entfalten kann (so z.B. im Rahmen von Gesellschafterabstimmungen). Mit derartigen Beteiligungen sind Risiken verbunden, die von der Entwicklung der wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen abhängig sind. Generell besteht bei derartigen Beteiligungen das Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals und des Agios. Grundsätzlich ist es möglich, dass es zu Zahlungspflichten von Zeichnern kommen kann (z.B. in Form von Steuerzahlungen), ohne dass Rückflüsse aus der Beteiligung erfolgt wären, dieses kann eine Insolvenz des Zeichners zur Folge haben. Des Weiteren besteht das Risiko, dass der Anleger verpflichtet ist, in voller Höhe (d.h. ohne Begrenzung auf die Höhe seiner Haftsumme oder Einlage) erhaltene Auszahlungen an die Fondsgesellschaft analog §§ 30, 31 GmbHG zurückzuzahlen, wenn Auszahlungen geleistet wurden, die zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fondsgesellschaft und dadurch mittelbar dazu führen, dass bei der persönlich haftenden Gesellschafterin, die für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haftet, eine Unterbilanz entsteht oder vertieft wird. Im Insolvenzfall kann der Anleger zudem nach § 172 Abs. 4 HGB trotz Leistung seiner Einlage in dem Umfang zur Rückzahlung von - nicht durch handelsrechtliche Gewinne abgedeckten - Ausschüttungen und Entnahmen verpflichtet sein, in dem das Kapitalkonto unter den Wert der Hafteinlage abgesunken ist. Bei ratierlicher Einzahlung der Pflichteinlage kann im Insolvenzfall die Erbringung der gesamten Einlage (also auch des noch nicht geleisteten Teils) durch den Insolvenzverwalter eingefordert werden. Die Handelbarkeit von Anteilen an geschlossenen Fonds ist regelmäßig eingeschränkt, eine Rückgabe von Anteilen an eine Fondsgesellschaft ist grundsätzlich ausgeschlossen. Es ist möglich, dass ein Anleger keinen Käufer für seine Beteiligung findet und daher seine Beteiligung nicht oder nicht zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt oder nur unter Wert veräußern kann. Eine ordentliche Kündigung der Beteiligung ist regelmäßig erst zum Ende der konzeptionsgemäß geplanten Laufzeit eines Fonds möglich. Risiken bestehen auch im Hinblick auf die Einnahmesicherheit eines Fonds. Insbesondere die Laufzeit von eventuell bestehenden Mietverträgen und die Bonität des oder der Mieter beeinflussen hier das Risiko, und auch die Höhe der zugrunde gelegten Inflationsannahme beeinflusst die Höhe des Risikos. Mit steigender Laufzeit eines Fonds steigt zudem die Gefahr des Eintritts von Risiken (z.B. durch Veränderungen der Bonität der Vertragspartner) und sinkt die Möglichkeit, diese angemessen prognostizieren zu können. Weitere Risiken können aus dem Einsatz von Fremdkapital im Rahmen der Fondsfinanzierung erwachsen. Diese Risiken steigen in Abhängigkeit von der Höhe der Fremdkapitalquote, bei fehlender oder nur kurzer vereinbarter Zinsbindung und bei einer von der Fondswährung abweichenden Finanzierung des Fonds in einer Drittwährung. Erfolgt eine Finanzierung eines Fonds in einer Drittwährung, die nicht mit der Währung identisch ist, in der die Einlage zu erbringen ist, bestehen mithin Wechselkursrisiken, die sich auf das Ergebnis des Fonds negativ oder positiv auswirken können. Strukturell gleiche Risiken bestehen auf Anlegerebene, wenn ein Anleger eine Anlage in einer von seiner Heimatwährung abweichenden Währung tätigt. Erfolgt innerhalb eines Fonds keine Risikostreuung durch eine Investition in mehrere Anlageobjekte und/oder verschiedene Anlageklassen, steigert auch dieses das mit dem jeweiligen Fonds verbundene Risiko. Zudem bestehen Risiken im Hinblick darauf, ob bzw. dass anfallende Aufwendungen (z.B. Höhe von Anschlusszinssätzen, Kosten der Instandhaltung, Kosten von Betriebsmitteln) angemessen kalkuliert worden sind. Risiken erwachsen auch aus den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Investitionsortes. Zudem beeinflusst die Erfahrung des Fondsanbieters am Markt allgemein und insbesondere im Hinblick auf das jeweilige Fondssegment die Risikogeneigtheit eines Fonds, Schlüsselpersonenrisiken können hier zum Tragen kommen. Diese Aufzählung möglicher Risiken ist nicht abschließend, eine vollständige Darstellung der aus Sicht des Fondsanbieters jeweils erkennbaren Risiken kann nur dem Verkaufsprospekt entnommen werden. Geschlossene Fonds eignen sich nicht für Anleger, die eine Anlageform suchen, bei der die Ergebnisse im Vorhinein als sicher oder annähernd sicher feststehen bzw. die eine feste Verzinsung ihrer Anlage erwarten. Da jeder Fonds individuelle dem jeweiligen Konzept entsprechende Risiken aufweist, sind die speziellen im Verkaufsprospekt ausgewiesenen Risiken in eine Anlageentscheidung mit einzubeziehen, so dass die Lektüre des vollständigen Prospekts notwendig bleibt.
Methodik
Die Grundlage für die Einstufung der erforderlichen Risikobereitschaft bei Anlagen in Geschlossene Fonds bildet die Einschätzung des maximal möglichen Verlustes in 99% aller berechneten Szenarien auf Basis eines VaR - Value at Risk. Dieser wird im Rahmen einer Kapitalfluss-Simulation analog zum VaR errechnet. Dabei werden insbesondere folgende Risikoerwartungen berücksichtigt: Einnahmen und Ausgaben, Investitionskosten und Veräußerungserlös, volkswirtschaftliche und laufzeitabhängige Risiken (Zinsen, Inflation und Wechselkurse, Markt- und Branchenrisiken, Länder- und Steuerrisiken) sowie die Qualität des Fondsmanagements.
Haftungsausschluss
Die Scope Capital Services GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für einen Schaden, der sich aus einer Verwendung der Risikoklassifizierung und der darin enthaltenen Angaben ergibt. Eine Investitionsentscheidung sollte auf der Grundlage des offiziellen Verkaufsprospektes erfolgen und auf keinen Fall auf der Grundlage dieser Risikoklassifizierung. Die Risikoklassifizierung stellt weder ein Angebot noch eine Einladung zum Kauf einer Kapitalanlage dar, noch bildet dieses Dokument oder die darin enthaltenen Informationen eine Grundlage für eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung irgendeiner Art.





