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Elbufer Invest - REFUGIUM Gold & Silber

Emissionshaus

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ElbuferInvest-REFUGIUM-Cover

Kurzbeschreibung

Physischer Kauf
Die Fondsgesellschaft Elbufer Invest Refugium GmbH Co. KG wird physische Gold- und Silberbarren für sine Anleger erwerben und in der Schweiz zollfrei einlagern. Grundgedanke des gemeinschaftlichen Erwerbes von Edelmetallen durch die Fondsgesellschaft ist die
Realisierung von Einkaufsvorteilen durch institutionelle Einkaufskonditionen.

Institutionelle Ankaufskonditionen
Die Elbufer Invest Refugium GmbH & Co. KG wird zu institutionellen Einkaufskonditionen Gold- und Silberbarren erwerben. Es wird vornehmlich in 1 Kg Gold- und 5 Kg Silberbarren investiert Die Barren werden zu einem Preis erworben, der dem Fixingpreis der Londoner Börse zzgl. maximal 1,5 % bei Gold sowie maximal 4,5 % bei Silber jeweils inkl. Anschaffungsnebenkosten entspricht.

3-stufiges Sicherheitskonzept
Der Fonds legt größten Wert auf die Sicherheit der Edelmetalle und arbeitet daher mit unabhängigen Dritten beim An- und Verkauf sowie bei der regelmäßigen Bestandskontrolle zusammen. Der Ankauf wird durch den Mittelverwendungskontrolleur RTC überwacht. Die
Bestandskontrolle der Edelmetalle erfolgt zweimal im Jahr durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG und der Verkauf kann nur mit Zustimmung der
Treuhandgesellschaft DST AG erfolgen.

Hohe Verfügbarkeit
Die Gesellschafter der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit drei Jahre nach erfolgter Zeichnung ihre Beteiligung ganz oder teilweise gegen eine geringe Gebühr zu kündigen. Bei der Kündigung kann der Gesellschafter zwischen physischer Auslieferung und Auszahlung
wählen. Die Lagerung erfolgt bankenunabhängig bei der Via Mat International AG, außerhalb des Euroraums in der Schweiz.

Steuerfreier An- und Verkauf
Ein besonderer Vorteil des Angebotes ist die Tatsache, dass die Fondsgesellschaft Silber ohne den Aufschlag der Mehrwertsteuer ankaufen kann, da es in einem so genannten Zollfreilager eingelagert wird. Bei der Veräußerung ist es auch möglich, das Silber ohne nachträgliche Beaufschlagung der Mehrwertsteuer zu verkaufen. Die Fondsgesellschaft verwaltet als Kommanditgesellschaft eigenes Vermögen. Die Liquidation stellt ein privates Veräußerungsgeschäft dar, für dessen Gewinne unter Beachtung der einjährigen Spekulationsfrist keine Einkommensteuer anfällt. Somit sind der Ankauf und die Veräußerung des Goldes und des Silbers durch die Fondsgesellschaft unter den genannten Voraussetzungen steuerfrei.

Das Gesellschaftsverhältnis kann von jedem Kommanditisten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende ganz oder teilweise gekündigt werden, frühestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit vollständig erfolgter Einzahlung seiner Kommanditeinlage.

Ergebnisprognose und Veräußerung (Soll-Werte)

Dokumente

Nur für Vertriebspartner (3,92 MB)

Nur für Vertriebspartner (95,92 KB)

Nur für Vertriebspartner (201,56 KB)

Hinweis Bitte unterziehen Sie diese Emission vor dem Vertrieb einer eingehenden Prüfung.

Wichtiger Hinweis
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