Qualifizierter Beratungsprozess für geschlossene Beteiligungen
Ein möglichst professioneller und für Anleger und Finanzdienstleister möglichst transparenter Beratungsprozess wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Die Rechtsprechung geht bei Geschlossenen Fonds regelmäßig von einer Anlageberatung im Gegensatz zur Anlagevermittlung aus. Das bedeutet, dass der Berater bestimmte Prüfungspflichten hinsichtlich des Produktes hat.
Weiterhin muss bei der Kundenberatung darauf geachtet werden, dass der Kunde über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wird. Der Berater muss sicherstellen, dass die Anlageempfehlung zu den Anlagezielen und der Risikoneigung des Kunden passt. Produktprüfung und Anlage- und Anlegerberatung sollten dokumentiert sein.
Zur Unterstützung der Beratungsdokumentation erhalten Sie hier einen Vorschlag für einen Qualifizierten Beratungsprozess. Sie können natürlich auch eigene Formulare einsetzen.
Die Beratungsdokumentation verbleibt in der Regel beim Vermittler, sollte aber während der gesamten Laufzeit der Beteiligung aufbewahrt werden. Die professionelle und sichere elektronische Aufbewahrung der Dokumentation stellt Ihnen künftig die BIT Treuhand AG als Ihr Partner zur Verfügung. Ganz nach dem Motto „alles aus einer Hand“ - Unterstützung in der Beratungsdokumentation, bei der Abwicklung bis hin zum Aftersales Service.
Alles was Sie über den genauen Ablauf wissen müssen erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Sollten darüber hinaus Fragen auftreten, stehen wir Ihnen natürlich gerne unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.
Wir freuen uns, diesen großen Schritt in einen qualifizierten Beratungsprozess mit Ihnen gemeinsam gehen zu können und wünschen Ihnen viel Erfolg mit diesem weiteren Serviceangebot unseres Hauses.
Ihre
BIT Treuhand AG
