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Qualifizierter Beratungsprozess für geschlossene Beteiligungen

Ein möglichst professioneller und für Anleger und Finanzdienstleister möglichst transparenter Beratungsprozess wird in Zukunft eine immer wichtigere Rolle spielen. Die Rechtsprechung geht bei Geschlossenen Fonds regelmäßig von einer Anlageberatung im Gegensatz zur Anlagevermittlung aus. Das bedeutet, dass der Berater bestimmte Prüfungspflichten hinsichtlich des Produktes hat.

Weiterhin muss bei der Kundenberatung darauf geachtet werden, dass der Kunde über die Risiken der Beteiligung aufgeklärt wird. Der Berater muss sicherstellen, dass die Anlageempfehlung zu den Anlagezielen und der Risikoneigung des Kunden passt. Produktprüfung und Anlage- und Anlegerberatung sollten dokumentiert sein.

Zur Unterstützung der Beratungsdokumentation erhalten Sie hier einen Vorschlag für einen Qualifizierten Beratungsprozess. Sie können natürlich auch eigene Formulare einsetzen.

Die Beratungsdokumentation verbleibt in der Regel beim Vermittler, sollte aber während der gesamten Laufzeit der Beteiligung aufbewahrt werden. Die professionelle und sichere elektronische Aufbewahrung der Dokumentation stellt Ihnen künftig die BIT Treuhand AG als Ihr Partner zur Verfügung. Ganz nach dem Motto „alles aus einer Hand“ - Unterstützung in der Beratungsdokumentation, bei der Abwicklung  bis hin zum Aftersales Service.

Alles was Sie über den genauen Ablauf wissen müssen erfahren Sie auf den folgenden Seiten. Sollten darüber hinaus Fragen auftreten, stehen wir Ihnen natürlich gerne unter den bekannten Telefonnummern zur Verfügung.

Wir freuen uns, diesen großen Schritt in einen qualifizierten Beratungsprozess mit Ihnen gemeinsam gehen zu können und wünschen Ihnen viel Erfolg mit diesem weiteren Serviceangebot unseres Hauses.

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BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG garantiert nicht die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf diesen Seiten zur Verfügung gestellten Daten. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG erbringt keine Beratung und Empfehlung. Daher führt die Gesellschaft keine Plausibilitätsprüfungen der Beteiligungsangebote durch. Für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten und Fakten übernimmt BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG keine Haftung, soweit nicht eine Kardinalpflicht verletzt worden ist oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Dies gilt insbesondere für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Beteiligungsunterlagen. Für Vermögensschäden haftet BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG nur, soweit eine Kardinalpflicht verletzt wurde oder Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorliegen. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. BIT - Beteiligungs- & Investitions-Treuhand AG haftet nicht für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter. Kardinalpflichten im Sinne dieser Regelung umfassen neben den vertraglichen Hauptleistungspflichten auch Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.